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arbeitsschutz:regelwerk

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-|{{:fotolia_12485203_xs_montebelli.jpg?nolink&120|}}\\ <fs medium>[[:start|Startseite]]\\ \\ [[:angebote|Informationsseite]]</fs>|{{::wort-bildmarke.png?nolink&800|}}\\ <fs x-large><color #00008b>**Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung**</color></fs> |||+|{{:fotolia_12485203_xs_montebelli.jpg?nolink&120|}}\\ <fs medium>[[:start|Startseite]]\\ \\ [[:angebote|Informationsseite]]\\ \\ [[arbeitsschutz|Hauptseite]]</fs>|{{::wort-bildmarke.png?nolink&800|}}\\ <fs x-large><color #00008b>**Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung**</color></fs> |||
 |:::|<fs large><color #00008b>Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).</color></fs> |||{{ :fotolia_15648291_xs_vanessa.gif?nolink&80|}}| |:::|<fs large><color #00008b>Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).</color></fs> |||{{ :fotolia_15648291_xs_vanessa.gif?nolink&80|}}|
 |:::|<fs large><color #00008b>Die Inhalte werden fortlaufend angepasst.</color></fs>|||:::| |:::|<fs large><color #00008b>Die Inhalte werden fortlaufend angepasst.</color></fs>|||:::|
 |:::|  @fffacd:**[[https://www.wissen-hilfe.de/Knowledge_Database/Weblinks.htm|Weblinks]]**  |  @#d1eeee:[[http://www.impressum.bialek-ing.de/Impressum.htm|Impressum & Rechtliches]]  |  @#eed5e2:[[http://www.datenschutz.bialek-ing.de/Datenschutz.htm|Datenschutz]]  |:::| |:::|  @fffacd:**[[https://www.wissen-hilfe.de/Knowledge_Database/Weblinks.htm|Weblinks]]**  |  @#d1eeee:[[http://www.impressum.bialek-ing.de/Impressum.htm|Impressum & Rechtliches]]  |  @#eed5e2:[[http://www.datenschutz.bialek-ing.de/Datenschutz.htm|Datenschutz]]  |:::|
  
-Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - haben die Unfallversicherungsträger in Deutschland die Aufgabe, "... mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen."+<color #00008b>Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - haben die Unfallversicherungsträger in Deutschland die Aufgabe, "... mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen."\\ \\  
 +In der praktischen Umsetzung erlassen die zuständigen Versicherungsträger dazu Unfallverhütungsvorschriften und weitere Regeln, Grundsätze und Informationen. Sowohl für Arbeitgeber (Anwender, Betreiber) wie auch für die Hersteller, meist technischer Produkte, die dann wiederum den Nutzern z. B. im gewerblichen Bereich überlassen werden, stellen diese Dokumente eine wertvolle Informationsquelle für die eigene "sichere Arbeit" dar.\\ \\  
 +Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterführender Informationen und Veröffentlichungen z. B. von den Instituten und Forschungseinrichtungen der Unfallversicherungsträger aber auch von weiteren Organisationen.</color> 
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 +<fs large>**[[.dguv-v:dguv-v|Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften)]]**</fs> 
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 +<fs large>**[[.dguv-g:dguv-g|Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsätze)]]**</fs> 
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 +<fs large>**[[.dguv-r:dguv-r|Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regeln)]]**</fs> 
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 +<fs large>**[[.dguv-i:dguv-i|Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Informationen)]]**</fs>
  
-In der praktischen Umsetzung erlassen die zuständigen Versicherungsträger dazu Unfallverhütungsvorschriften und weitere Regeln, Grundsätze und Informationen. Sowohl für Arbeitgeber (Anwender, Betreiber) wie auch für die Hersteller, meist technischer Produkte, die dann wiederum den Nutzern z. B. im gewerblichen Bereich überlassen werden, stellen diese Dokumente eine wertvolle Informationsquelle für die eigene "sichere Arbeit" dar. 
  
-Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterführender Informationen und Veröffentlichungen z. B. von den Instituten und Forschungseinrichtungen der Unfallversicherungsträger aber auch von weiteren Organisationen. 
/kunden/homepages/8/d207619218/htdocs/dokuwiki/data/attic/arbeitsschutz/regelwerk.1779361892.txt.gz · Zuletzt geändert: von bialek