Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


zusatzinformationen:lex_hn:p04:p04_05

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
zusatzinformationen:lex_hn:p04:p04_05 [2026/07/02 08:54] – [Nachfolge-Rechtsvorschriften; vorgeschlagene Änderungen; Fristen] bialekzusatzinformationen:lex_hn:p04:p04_05 [2026/07/10 09:26] (aktuell) – [Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen] bialek
Zeile 29: Zeile 29:
 [[https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/|LINK]]\\ Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten [[https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/|LINK]]\\ Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten
  
-==== Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen ====+==== Durchführungsrechtsakte; Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen ====
  
 [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R2690&qid=1729489958527|LINK]]\\ Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 der Kommission vom 17. Oktober 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf die technischen und methodischen Anforderungen der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und die Präzisierung der Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall in Bezug auf DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Inhaltszustellnetzen, Anbieter verwalteter Dienste, Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen und Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter als erheblich gilt [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R2690&qid=1729489958527|LINK]]\\ Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 der Kommission vom 17. Oktober 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf die technischen und methodischen Anforderungen der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und die Präzisierung der Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall in Bezug auf DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Inhaltszustellnetzen, Anbieter verwalteter Dienste, Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen und Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter als erheblich gilt
/kunden/homepages/8/d207619218/htdocs/dokuwiki/data/pages/zusatzinformationen/lex_hn/p04/p04_05.txt · Zuletzt geändert: von bialek