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| zusatzinformationen:lex_hn:p04:p04_05 [2026/07/02 08:54] – [Nachfolge-Rechtsvorschriften; vorgeschlagene Änderungen; Fristen] bialek | zusatzinformationen:lex_hn:p04:p04_05 [2026/07/10 09:26] (aktuell) – [Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen] bialek |
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| [[https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/|LINK]]\\ Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten | [[https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/|LINK]]\\ Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten |
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| ==== Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen ==== | ==== Durchführungsrechtsakte; Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen ==== |
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| [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R2690&qid=1729489958527|LINK]]\\ Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 der Kommission vom 17. Oktober 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf die technischen und methodischen Anforderungen der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und die Präzisierung der Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall in Bezug auf DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Inhaltszustellnetzen, Anbieter verwalteter Dienste, Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen und Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter als erheblich gilt | [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R2690&qid=1729489958527|LINK]]\\ Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 der Kommission vom 17. Oktober 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2022/2555 im Hinblick auf die technischen und methodischen Anforderungen der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und die Präzisierung der Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall in Bezug auf DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Inhaltszustellnetzen, Anbieter verwalteter Dienste, Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen und Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter als erheblich gilt |