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zusatzinformationen:lex_hn:p12:p12_02

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 |:::|<fs large><color #00008b>Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).</color></fs> |||{{ :fotolia_15648291_xs_vanessa.gif?nolink&80|}}| |:::|<fs large><color #00008b>Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).</color></fs> |||{{ :fotolia_15648291_xs_vanessa.gif?nolink&80|}}|
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-|:::|  @fffacd:<color #00008b>**[[p12|Recycling]]\\ [[p12|Abfälle]]**</color>  |  @#d1eeee:[[http://www.impressum.bialek-ing.de/Impressum.htm|Impressum & Rechtliches]]  |  @#eed5e2:[[http://www.datenschutz.bialek-ing.de/Datenschutz.htm|Datenschutz]]  |:::|+|:::|  @#fffacd:<color #00008b>**[[p12|Recycling]]\\ [[p12|Abfälle]]**</color>  |  @#d1eeee:[[http://www.impressum.bialek-ing.de/Impressum.htm|Impressum & Rechtliches]]  |  @#eed5e2:[[http://www.datenschutz.bialek-ing.de/Datenschutz.htm|Datenschutz]]  |:::|
  
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 unmittelbare Gesetzeskraft in allen Mitgliedsländern unmittelbare Gesetzeskraft in allen Mitgliedsländern
  
-==== Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen ====+==== Durchführungsrechtsakte; Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen ====
  
 [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025R1290&qid=1753856555545|LINK]]\\ Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 der Kommission vom 2. Juli 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind\\  [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025R1290&qid=1753856555545|LINK]]\\ Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 der Kommission vom 2. Juli 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind\\ 
/kunden/homepages/8/d207619218/htdocs/dokuwiki/data/attic/zusatzinformationen/lex_hn/p12/p12_02.1783663475.txt.gz · Zuletzt geändert: von bialek