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DGUV-Regelwerk

Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regeln)
Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).
Die Inhalte werden fortlaufend angepasst.
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Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung enthalten Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von bestimmten Inhalten, die den Nutzer bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz unterstützen sollen - hier für den Bereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz.
(aus: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)

DGUV Regeln ab 105-xxx
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Hinweis: DGUV Regeln tragen stets als erste Kennziffer die „1“, gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV.

BEACHTEN SIE: Zurückgezogene Dokumente dürfen nur noch zur Information, z. B. zum Abgleich bei früheren Projekten herangezogen werden!

DGUV Regel 105-001 (alt: BGR 134) - ZURÜCKGEZOGEN

aktuelles Dokument
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen
Archiv zurückgezogener Dokumente

DGUV Regel 105-002

aktuelles Dokument
Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen
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DGUV Regel 105-003

aktuelles Dokument
Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst
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DGUV Regel 105-049

aktuelles Dokument
Feuerwehren
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