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arbeitsschutz:dguv-g:dguv-g303

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DGUV-Regelwerk

Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsätze)
Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).
Die Inhalte werden fortlaufend angepasst.
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Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z.B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen, werden als so genannte Grundsätze veröffentlicht - hier für den Bereich Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse.
(aus: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)

DGUV Grundsätze ab 303-xxx
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Hinweis: DGUV Grundsätze tragen stets als erste Kennziffer die „3“, gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV.

/kunden/homepages/8/d207619218/htdocs/dokuwiki/data/attic/arbeitsschutz/dguv-g/dguv-g303.1782474409.txt.gz · Zuletzt geändert: von bialek