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Hinweis: In der seit dem 01.05.2014 geltenden und sukzessive umzusetzenden neuen Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung tragen die DGUV Grundsätze stets als erste Kennziffer die „3“, gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV. Die Kennziffer „00“ ist dabei grundlegenden Fragen vorbehalten.
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DGUV Grundsätze zählen neben Regeln und Informationen zum Regelwerk der DGUV. Sie enthalten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z. B. zur einheitlichen Durchführung von Prüfungen. (aus: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)
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