![]() Startseite Informationsseite DGUV-Regelwerk | ![]() Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regeln) | |||
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Hinweis: In der seit dem 01.05.2014 geltenden und sukzessive umzusetzenden neuen Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung tragen die DGUV Regeln stets als erste Kennziffer die „1“, gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV. Die Kennziffer „00“ ist dabei grundlegenden Fragen vorbehalten.
| DGUV Regeln 100-xxx Grundlagen | DGUV Regeln 101-xxx Bauwesen | DGUV Regeln 102-xxx Bildungseinrichtungen | DGUV Regeln 103-xxx Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse |
| … Erste Hilfe | DGUV Regeln 105-xxx Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz | … Gesundheit im Betrieb | DGUV Regeln 107-xxx Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege |
| DGUV Regeln 108-xxx Handel und Logistik | DGUV Regeln 109-xxx Holz und Metall | DGUV Regeln 110-xxx Nahrungsmittel | … Organisation des Arbeitsschutzes |
| DGUV Regeln 112-xxx Persönliche Schutzausrüstung | DGUV Regeln 113-xxx Rohstoffe und chemische Industrie | DGUV Regeln 114-xxx Verkehr und Landschaft | DGUV Regeln 115-xxx Verwaltung |
In erster Linie als Hilfestellung bei der Umsetzung der bestehenden Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weitere Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit heraus.
Solche Regeln sind dabei Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus:
* staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen und/oder
* Unfallverhütungsvorschriften und/oder
* technischen Spezifikationen und/oder
* den Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger
(aus: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)



