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Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung enthalten Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von bestimmten Inhalten, die den Nutzer bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz unterstützen sollen - hier für den Bereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
(aus: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)
| DGUV Regeln ab 107-xxx |
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Hinweis: DGUV Regeln tragen stets als erste Kennziffer die „1“, gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV.
BEACHTEN SIE: Zurückgezogene Dokumente dürfen nur noch zur Information, z. B. zum Abgleich bei früheren Projekten herangezogen werden!
DGUV Regel 107-001
aktuelles Dokument
Betrieb von Bädern
Archiv zurückgezogener Dokumente
Betrieb von Bädern
DGUV Regel 107-002 (alt: BGR 206) - ZURÜCKGEZOGEN
aktuelles Dokument
Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
Archiv zurückgezogener Dokumente
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