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Zusammenstellung wichtiger Rechtsakte der Europäischen Union
Aktuelle Informationen zu europäisch harmonisierten Spezifikationen
Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).
Die Inhalte werden fortlaufend angepasst.
Maschinen
Fahrzeuge, Transportmittel, Infrastruktur
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Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren

Rechtsvorschriften

i. W. ab dem 29.01.2028 anwendbar (siehe aber auch mögliche abweichende Termine hier unten bei „Erläuterungen“):
LINK
Verordnung (EU) 2025/14 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Konsolidierte Fassungen

Nachfolge-Rechtsvorschriften; vorgeschlagene Änderungen; Fristen

ergänzende Verordnung zu technischen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Design ist in Bearbeitung

Nationale Gesetzgebung in Deutschland

unmittelbare Gesetzeskraft in allen Mitgliedsstaaten

Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen

Harmonisierte Europäische Dokumente (Normen, Spezifikationen, Regeln, etc.)

Weitere Erläuterungen und Besonderheiten

Seit dem 28. Januar 2025 können die nationalen Behörden eine EU-Typgenehmigung für einen neuen Typ oder eine EU-Einzelgenehmigung für neue Maschinen oder Geräte erteilen (Möglichkeit der vorgezogenen Anwendung).

Abweichend können die Mitgliedstaaten bis zum 29. Januar 2036 nationales Recht über die nationale Typgenehmigung auf diejenigen mobilen Maschinen und Geräte anwenden, die zwischen dem 29. Januar 2028 und dem 29. Januar 2036 in Verkehr gebracht werden (Übergangsfrist/ Koexistenzphase zwischen europäischem und nationalem Recht).

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