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Zusammenstellung wichtiger Rechtsakte der Europäischen Union
Aktuelle Informationen zu europäisch harmonisierten Spezifikationen
Diese Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmen (gewerblicher Kontext).
Die Inhalte werden fortlaufend angepasst.
Umweltschutz
Nachhaltigkeit
Klimaschutz
Impressum & Rechtliches Datenschutz

Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Rechtsvorschriften

im Wesentlichen ab 17.12.2027 anwendbar:
LINK
Verordnung (EU) 2025/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Konsolidierte Fassungen

Nachfolge-Rechtsvorschriften; vorgeschlagene Änderungen; Fristen

Die Verordnung gilt ab dem 17. Dezember 2027. Artikel 3 Absatz 1, Artikel 5 Absatz 6, Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 sowie Artikel 18 Absätze 2 und 3 gilt jedoch ab dem 16. Dezember 2025.

Abweichend von Absatz 2 des vorliegenden Artikels gelten Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d, Artikel 12, Artikel 13 Absatz 1, Artikel 17 Absätze 2 und 3 und Artikel 19 in Bezug auf Verlader und Betreiber, Agenten und Schiffskapitäne von Seeschiffen ab dem 17. Dezember 2028.

Nationale Gesetzgebung in Deutschland

unmittelbare Gesetzeskraft in allen Mitgliedsländern

Leitlinien; Umsetzungshilfen; Informationen

Harmonisierte Europäische Dokumente (Normen, Spezifikationen, Regeln, etc.)

Weitere Erläuterungen und Besonderheiten

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